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Seller_CiAmhZDanhq3W

Unternehmen übertragen -Auszahlung bekommen

Hallo, ich habe meinen Seller Account auf ein anderes Unternehmen übertragen. In der Zeit habe ich alle Produkte auf inaktiv gestellt. Jedoch kurz nach der Übertragung bekam das neue Unternehmen (der neue Eigentümer des Seller Accounts) eine Auszahlung, von den Produkten die damals über mein Unternehmen verkauft worden sind. (Amazon tätigt ja Auszahlungen später)

Das habe ich nicht bedacht ansonsten hätte ich mit der Übertragung selbstverständlich gewartet sodass es nicht durcheinander kommt. Nun das Problem liegt nicht darin wem das Geld gehört sondern vielmehr wie man das steuerrechtlich angeht: Sieht es steuerrechtlich so aus wie wenn der neue Eigentümer des Seller Accounts den Umsatz erzielt hat oder wird der Umsatz zu meinem Umsatz dazu gerechnet? Eigentlich habe ich den Umsatz ja erzielt, jedoch wurde er auf den neuen Eigentümer überwiesen.. Wie kann man sowas im Nachweisen?

Ich bin euch für jeden Tipp dankbar!

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Etiquetas:Documentos fiscales, Facturación, Impuestos, Transacciones
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Seller_CiAmhZDanhq3W

Unternehmen übertragen -Auszahlung bekommen

Hallo, ich habe meinen Seller Account auf ein anderes Unternehmen übertragen. In der Zeit habe ich alle Produkte auf inaktiv gestellt. Jedoch kurz nach der Übertragung bekam das neue Unternehmen (der neue Eigentümer des Seller Accounts) eine Auszahlung, von den Produkten die damals über mein Unternehmen verkauft worden sind. (Amazon tätigt ja Auszahlungen später)

Das habe ich nicht bedacht ansonsten hätte ich mit der Übertragung selbstverständlich gewartet sodass es nicht durcheinander kommt. Nun das Problem liegt nicht darin wem das Geld gehört sondern vielmehr wie man das steuerrechtlich angeht: Sieht es steuerrechtlich so aus wie wenn der neue Eigentümer des Seller Accounts den Umsatz erzielt hat oder wird der Umsatz zu meinem Umsatz dazu gerechnet? Eigentlich habe ich den Umsatz ja erzielt, jedoch wurde er auf den neuen Eigentümer überwiesen.. Wie kann man sowas im Nachweisen?

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Seller_G1PKKllhFr07V
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Mit den Bestellreports bzw. erstellten Rechnung - die sollten ja bei Dir vorliegen.

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Seller_CiAmhZDanhq3W
Wie kann man sowas im Nachweisen?
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Seller_FJChsitX8Vq0L
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Das "neue" Unternehmen soll Dir den Betrag als "Falschüberweisung/Fehlbuchung" überweisen - und den Rest dann so wie @_DSP_ schon beschrieben hat

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Seller_iMmSrIVzh9aqG
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wie lange hat die übertragung gedauert?

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Seller_xePniNApmJBvb
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das ist eher eine Frage der Ist und Sollbesteuerung, mit der Ist-Besteuerung erzielt man Umsätze die dann erst mit dem tatsächlichem Zahlungseingang versteuert werden (bei der Umsatzsteuer). Also in der GUV/Bilanz angeben und bei der Umsatzsteuer erst wenn vereinnahmt sofern man steuerlich als Ist ist. Achtung die jährliche Grenze dafür beachten. Bei Sollversteuerung muss alles ab dem ersten Euro an Umsatzsteuer an das FA überwiesen werden, egal ob die Zahlung/Einnahme erfolgte. Also bei Verkauf des Unternehmens über die Auszahlung am besten eine Kopie geben lassen und bei Überweisung vom Käufer des Unternehmens diese in die Buchhaltung legen, Vermerk darauf machen und mit den entsprechenden Umsatzsteuersätzen an das FA abführen. Die entstandenen Kosten laufen ja noch auf das alte Verkäuferkonto mit RG von AM und diese entsprechend in der GUV/Bilanz mit gegensetzen.

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Seller_CiAmhZDanhq3W

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Das habe ich nicht bedacht ansonsten hätte ich mit der Übertragung selbstverständlich gewartet sodass es nicht durcheinander kommt. Nun das Problem liegt nicht darin wem das Geld gehört sondern vielmehr wie man das steuerrechtlich angeht: Sieht es steuerrechtlich so aus wie wenn der neue Eigentümer des Seller Accounts den Umsatz erzielt hat oder wird der Umsatz zu meinem Umsatz dazu gerechnet? Eigentlich habe ich den Umsatz ja erzielt, jedoch wurde er auf den neuen Eigentümer überwiesen.. Wie kann man sowas im Nachweisen?

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Das habe ich nicht bedacht ansonsten hätte ich mit der Übertragung selbstverständlich gewartet sodass es nicht durcheinander kommt. Nun das Problem liegt nicht darin wem das Geld gehört sondern vielmehr wie man das steuerrechtlich angeht: Sieht es steuerrechtlich so aus wie wenn der neue Eigentümer des Seller Accounts den Umsatz erzielt hat oder wird der Umsatz zu meinem Umsatz dazu gerechnet? Eigentlich habe ich den Umsatz ja erzielt, jedoch wurde er auf den neuen Eigentümer überwiesen.. Wie kann man sowas im Nachweisen?

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Das habe ich nicht bedacht ansonsten hätte ich mit der Übertragung selbstverständlich gewartet sodass es nicht durcheinander kommt. Nun das Problem liegt nicht darin wem das Geld gehört sondern vielmehr wie man das steuerrechtlich angeht: Sieht es steuerrechtlich so aus wie wenn der neue Eigentümer des Seller Accounts den Umsatz erzielt hat oder wird der Umsatz zu meinem Umsatz dazu gerechnet? Eigentlich habe ich den Umsatz ja erzielt, jedoch wurde er auf den neuen Eigentümer überwiesen.. Wie kann man sowas im Nachweisen?

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Das "neue" Unternehmen soll Dir den Betrag als "Falschüberweisung/Fehlbuchung" überweisen - und den Rest dann so wie @_DSP_ schon beschrieben hat

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das ist eher eine Frage der Ist und Sollbesteuerung, mit der Ist-Besteuerung erzielt man Umsätze die dann erst mit dem tatsächlichem Zahlungseingang versteuert werden (bei der Umsatzsteuer). Also in der GUV/Bilanz angeben und bei der Umsatzsteuer erst wenn vereinnahmt sofern man steuerlich als Ist ist. Achtung die jährliche Grenze dafür beachten. Bei Sollversteuerung muss alles ab dem ersten Euro an Umsatzsteuer an das FA überwiesen werden, egal ob die Zahlung/Einnahme erfolgte. Also bei Verkauf des Unternehmens über die Auszahlung am besten eine Kopie geben lassen und bei Überweisung vom Käufer des Unternehmens diese in die Buchhaltung legen, Vermerk darauf machen und mit den entsprechenden Umsatzsteuersätzen an das FA abführen. Die entstandenen Kosten laufen ja noch auf das alte Verkäuferkonto mit RG von AM und diese entsprechend in der GUV/Bilanz mit gegensetzen.

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das ist eher eine Frage der Ist und Sollbesteuerung, mit der Ist-Besteuerung erzielt man Umsätze die dann erst mit dem tatsächlichem Zahlungseingang versteuert werden (bei der Umsatzsteuer). Also in der GUV/Bilanz angeben und bei der Umsatzsteuer erst wenn vereinnahmt sofern man steuerlich als Ist ist. Achtung die jährliche Grenze dafür beachten. Bei Sollversteuerung muss alles ab dem ersten Euro an Umsatzsteuer an das FA überwiesen werden, egal ob die Zahlung/Einnahme erfolgte. Also bei Verkauf des Unternehmens über die Auszahlung am besten eine Kopie geben lassen und bei Überweisung vom Käufer des Unternehmens diese in die Buchhaltung legen, Vermerk darauf machen und mit den entsprechenden Umsatzsteuersätzen an das FA abführen. Die entstandenen Kosten laufen ja noch auf das alte Verkäuferkonto mit RG von AM und diese entsprechend in der GUV/Bilanz mit gegensetzen.

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das ist eher eine Frage der Ist und Sollbesteuerung, mit der Ist-Besteuerung erzielt man Umsätze die dann erst mit dem tatsächlichem Zahlungseingang versteuert werden (bei der Umsatzsteuer). Also in der GUV/Bilanz angeben und bei der Umsatzsteuer erst wenn vereinnahmt sofern man steuerlich als Ist ist. Achtung die jährliche Grenze dafür beachten. Bei Sollversteuerung muss alles ab dem ersten Euro an Umsatzsteuer an das FA überwiesen werden, egal ob die Zahlung/Einnahme erfolgte. Also bei Verkauf des Unternehmens über die Auszahlung am besten eine Kopie geben lassen und bei Überweisung vom Käufer des Unternehmens diese in die Buchhaltung legen, Vermerk darauf machen und mit den entsprechenden Umsatzsteuersätzen an das FA abführen. Die entstandenen Kosten laufen ja noch auf das alte Verkäuferkonto mit RG von AM und diese entsprechend in der GUV/Bilanz mit gegensetzen.

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