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Seller_Y3rhE6dotlCbr

Rücksendung

Hallo Community,

kann mir jemand weiterhelfen. Ich verkaufe privat meine Unibücher. Nun hat jemand ein Buch gekauft, ich habe es versendet und der Kunde hat den Kauf storniert. Amazon hat eine Rückgabe genehmigt. Nun die Frage, kann ich Rückgaben generell ausschliessen? Muss ich das buch zurücknehmen, obwohl es ein Privatverkauf war?

Liebe Grüsse

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Rücksendung

Hallo Community,

kann mir jemand weiterhelfen. Ich verkaufe privat meine Unibücher. Nun hat jemand ein Buch gekauft, ich habe es versendet und der Kunde hat den Kauf storniert. Amazon hat eine Rückgabe genehmigt. Nun die Frage, kann ich Rückgaben generell ausschliessen? Muss ich das buch zurücknehmen, obwohl es ein Privatverkauf war?

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Seller_CJjIUGWJZIDbW
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"Privatverkauf" gibt es auf Amazon in dem Sinne nicht bzw. ist Amazon dafür die falsche Plattform. Mit dem Verkauf auf Amazon (bzw. der Anmeldung) akzeptierst du die AGB und die erlauben eine Stornierung bzw. Rückgabe.

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Seller_q1jzjncwaRLhK
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Die von dir beschriebenen Angebote bei Amazon enthalten den Hinweis direkt unter dem Button [Jetzt kaufen]:

"Retournierbar innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt".

Dort wird präzisiert, dass der Artikel im Originalzustand innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt gegen eine volle Rückerstattung zurückgegeben werden kann, es sei denn, die Rückgabebedingungen des Verkäufers sehen vorteilhaftere Rückgabebedingungen vor.

Auf der Basis wurde der Kaufvertrag geschlossen.

Der Verkäufer muss die Rücksendekosten nicht tragen.

Eine Erstattung ohne Rücksendung ist auch möglich, aber in der Regel unpraktisch und nur bei Centartikeln sinnvoll.

Also Rücknahme und wieder einstellen, erledigt.

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Seller_B8A16cPRYNPzj
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Was hier bisher geschrieben wurde, ist nicht so ganz richtig. Wenn du deinen Account richtig angelegt hast, erscheint in deinen Verkäuferinfos "Dieser Verkäufer ist ein Einzelanbieter und kein Business-Verkäufer. Infolgedessen gelten deine normalen gesetzlichen Verbraucherrechte (wie 2-jährige Garantierechte und das Recht, deine Bestellung ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen zu stornieren) nicht für Einkäufe bei diesem Verkäufer. "

Theoretisch könntest du dich darauf berufen, dafür müsstest du dich aber erst mal von der automatischen Rücksendegenehmigung abmelden. Ob ein Gericht im Streitfall die Händlerinfo als ausreichenden Hinweis würdigt, da wäre ich mir nicht sicher und würde es sogar bezweifeln, weil dieser Hinweis nicht offensichtlich ist.

Darum habe mich von der automatischen Rücksendegenehmigung abgemeldet, damit:

  1. Kein teures Label generiert wird.
  2. Ich die Modalitäten der Rücksendung vor der Rücksendung klären/erklären kann.
  3. Nehme ich trotzdem jeden meiner Artikel zurück, solange er nicht offensichtlich genutzt wurde.

Wenn du wirklich auf deinen Status als Privatverkäufer pochen willst, solltest du die Plattform wechseln, denn hier kannst du dich nach meiner Überzeugung nicht ausreichend und deutlich als solcher kenntlich machen.

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Seller_Kz5Dq84H1uHuf
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Wenn Du die Ware nicht zurücknimmst, stellt der Käufer einen A-Z Antrag und Amazon erstattet ohne Rücksendung. Dass Du in einem Prozess Erfolg hast, wage ich zu bezweifeln.

Amazon ist einfach nicht für Privatverkäufe geeignet. Alles ist auf Käuferschutz und Käuferzufriedenheit ausgerichtet, um jeden Preis.

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"Privatverkauf" gibt es auf Amazon in dem Sinne nicht bzw. ist Amazon dafür die falsche Plattform. Mit dem Verkauf auf Amazon (bzw. der Anmeldung) akzeptierst du die AGB und die erlauben eine Stornierung bzw. Rückgabe.

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Die von dir beschriebenen Angebote bei Amazon enthalten den Hinweis direkt unter dem Button [Jetzt kaufen]:

"Retournierbar innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt".

Dort wird präzisiert, dass der Artikel im Originalzustand innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt gegen eine volle Rückerstattung zurückgegeben werden kann, es sei denn, die Rückgabebedingungen des Verkäufers sehen vorteilhaftere Rückgabebedingungen vor.

Auf der Basis wurde der Kaufvertrag geschlossen.

Der Verkäufer muss die Rücksendekosten nicht tragen.

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Also Rücknahme und wieder einstellen, erledigt.

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Was hier bisher geschrieben wurde, ist nicht so ganz richtig. Wenn du deinen Account richtig angelegt hast, erscheint in deinen Verkäuferinfos "Dieser Verkäufer ist ein Einzelanbieter und kein Business-Verkäufer. Infolgedessen gelten deine normalen gesetzlichen Verbraucherrechte (wie 2-jährige Garantierechte und das Recht, deine Bestellung ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen zu stornieren) nicht für Einkäufe bei diesem Verkäufer. "

Theoretisch könntest du dich darauf berufen, dafür müsstest du dich aber erst mal von der automatischen Rücksendegenehmigung abmelden. Ob ein Gericht im Streitfall die Händlerinfo als ausreichenden Hinweis würdigt, da wäre ich mir nicht sicher und würde es sogar bezweifeln, weil dieser Hinweis nicht offensichtlich ist.

Darum habe mich von der automatischen Rücksendegenehmigung abgemeldet, damit:

  1. Kein teures Label generiert wird.
  2. Ich die Modalitäten der Rücksendung vor der Rücksendung klären/erklären kann.
  3. Nehme ich trotzdem jeden meiner Artikel zurück, solange er nicht offensichtlich genutzt wurde.

Wenn du wirklich auf deinen Status als Privatverkäufer pochen willst, solltest du die Plattform wechseln, denn hier kannst du dich nach meiner Überzeugung nicht ausreichend und deutlich als solcher kenntlich machen.

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Wenn Du die Ware nicht zurücknimmst, stellt der Käufer einen A-Z Antrag und Amazon erstattet ohne Rücksendung. Dass Du in einem Prozess Erfolg hast, wage ich zu bezweifeln.

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Dort wird präzisiert, dass der Artikel im Originalzustand innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt gegen eine volle Rückerstattung zurückgegeben werden kann, es sei denn, die Rückgabebedingungen des Verkäufers sehen vorteilhaftere Rückgabebedingungen vor.

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Theoretisch könntest du dich darauf berufen, dafür müsstest du dich aber erst mal von der automatischen Rücksendegenehmigung abmelden. Ob ein Gericht im Streitfall die Händlerinfo als ausreichenden Hinweis würdigt, da wäre ich mir nicht sicher und würde es sogar bezweifeln, weil dieser Hinweis nicht offensichtlich ist.

Darum habe mich von der automatischen Rücksendegenehmigung abgemeldet, damit:

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  2. Ich die Modalitäten der Rücksendung vor der Rücksendung klären/erklären kann.
  3. Nehme ich trotzdem jeden meiner Artikel zurück, solange er nicht offensichtlich genutzt wurde.

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