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Seller_3wvy4nt0Ehg4Q

OSS Amazon und Kleinunternehmer

Hallo zusammen,

wir sind aktuell Kleinunternehmer und verkaufen recht viel nach Österreich.

Nun kam eine Mail von Amazon, dass ich entweder eine UID für Österreich hinterlegen soll oder OSS nutzen muss und Nachweise dafür einreichen soll.

Beides ist nicht möglich, da wir (zumindest in diesem Jahr noch) Kleinunternehmer sind.

Da ich Angst habe, dass mir mal wieder der Account gesperrt wird, hier meine Frag ob jemand dazu einen Tipp hat wie ich damit umgehen soll. Eine Diskussion mit amazon wird wohl zu nichts führen...!

Beste Grüße!

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Etiquetas:Facturación, Impuestos
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wir sind aktuell Kleinunternehmer und verkaufen recht viel nach Österreich.

Nun kam eine Mail von Amazon, dass ich entweder eine UID für Österreich hinterlegen soll oder OSS nutzen muss und Nachweise dafür einreichen soll.

Beides ist nicht möglich, da wir (zumindest in diesem Jahr noch) Kleinunternehmer sind.

Da ich Angst habe, dass mir mal wieder der Account gesperrt wird, hier meine Frag ob jemand dazu einen Tipp hat wie ich damit umgehen soll. Eine Diskussion mit amazon wird wohl zu nichts führen...!

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Seller_3wgjJadjFACP6
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Sobald die Umsatzschwelle für innergemeinschaftliche Fernverkäufe in Höhe von 10.000 € (B2C) überschritten wird, sind die Umsätze nicht mehr in Deutschland, sondern im Bestimmungsland steuerpflichtig. Das gilt auch für Nutzer der Kleinunternehmerregelung.

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Seller_C8XxwTXrjLw11
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Du bist Kleinunternehmer nur in Deutschland. In AT musst du selbstverständlich die MwSt. abführen wenn du dorthin (recht viel) verkaufst. Internationaler online-Handel und Kleinunternehmer beißen sich nicht nur auf Amazon. Vielleicht solltest du erwägen, diesen Status abzulegen.

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Nun kam eine Mail von Amazon, dass ich entweder eine UID für Österreich hinterlegen soll oder OSS nutzen muss und Nachweise dafür einreichen soll.

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Sobald die Umsatzschwelle für innergemeinschaftliche Fernverkäufe in Höhe von 10.000 € (B2C) überschritten wird, sind die Umsätze nicht mehr in Deutschland, sondern im Bestimmungsland steuerpflichtig. Das gilt auch für Nutzer der Kleinunternehmerregelung.

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Du bist Kleinunternehmer nur in Deutschland. In AT musst du selbstverständlich die MwSt. abführen wenn du dorthin (recht viel) verkaufst. Internationaler online-Handel und Kleinunternehmer beißen sich nicht nur auf Amazon. Vielleicht solltest du erwägen, diesen Status abzulegen.

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Sobald die Umsatzschwelle für innergemeinschaftliche Fernverkäufe in Höhe von 10.000 € (B2C) überschritten wird, sind die Umsätze nicht mehr in Deutschland, sondern im Bestimmungsland steuerpflichtig. Das gilt auch für Nutzer der Kleinunternehmerregelung.

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Du bist Kleinunternehmer nur in Deutschland. In AT musst du selbstverständlich die MwSt. abführen wenn du dorthin (recht viel) verkaufst. Internationaler online-Handel und Kleinunternehmer beißen sich nicht nur auf Amazon. Vielleicht solltest du erwägen, diesen Status abzulegen.

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Du bist Kleinunternehmer nur in Deutschland. In AT musst du selbstverständlich die MwSt. abführen wenn du dorthin (recht viel) verkaufst. Internationaler online-Handel und Kleinunternehmer beißen sich nicht nur auf Amazon. Vielleicht solltest du erwägen, diesen Status abzulegen.

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