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Seller_QuOyxS4c42JtJ

A-Z Antrag während Rücksendung - gebrauchten Schrottartikel erhalten

Ein italienischer Kunde hat mit 171-2960121-9725900 einen tollen neuen Nike Sneaker erhalten. Noch während des Rücksendeprozesses stellt er einen A bis Z Antrag, der natürlich sofort genehmigt und erstattet wird (immerhin keinen Mangeleintrag)

Nun kommt der Artikel tatsächlich einen Tag später bei uns an. Im Paket befinden sich seine alten, völlig zerstöre und verdreckte Sneaker.

Hat jemand einen Ratschlag für uns?

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Etiquetas:Reclamaciones bajo la garantía de la A a la Z
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A-Z Antrag während Rücksendung - gebrauchten Schrottartikel erhalten

Ein italienischer Kunde hat mit 171-2960121-9725900 einen tollen neuen Nike Sneaker erhalten. Noch während des Rücksendeprozesses stellt er einen A bis Z Antrag, der natürlich sofort genehmigt und erstattet wird (immerhin keinen Mangeleintrag)

Nun kommt der Artikel tatsächlich einen Tag später bei uns an. Im Paket befinden sich seine alten, völlig zerstöre und verdreckte Sneaker.

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Seller_FJChsitX8Vq0L
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Der erste Weg wäre Einspruch bei Amazon gegen den A-Z und die Erstattung. Auch wenn das abgelehnt wird, würde ich es mehrmals probieren und einen Fall aufmachen, bei dem man dich anruft. Mit der Fallnummer dann versuchen einen der Mods zu taggen - manchmal können die helfen. Wir alle wissen aber, dass die Chancen eher klein sind, dass Amazon gegen den Kunden entscheidet.

Wenn der Kunde in Deuschland wäre, würde ich juristisch dagegen vorgehen. Aber in Italien wird das wohl komplizierter. Du kannst dem Kunden eine Rechnung schicken - mitsamt dem Foto seiner Retoure und Fristsetzung und Androhung rechtlicher Schritte. Danach kannst Du es über ein Inkassobüro probieren. Wenn der dann auch nicht reagieren sollte, dann bleibt es Dir überlassen ob Du die Mühen und Kosten juristischer Schritte auf Dich nehmen willst. Ich würde es in Deutschland machen - in Italien nicht.

41
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Seller_KFiOCNzjNltJ7
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Deutschland hat mit vielen Ländern, einschließlich Italien, internationale Abkommen zur Rechtshilfe in Strafsachen. Dies regelt, wie Staatsanwaltschaften und Polizei in verschiedenen Ländern zusammenarbeiten können. Nach Erstattung der Anzeige wird die zuständige Polizei sowie Staatsanwaltschaft prüfen, ob es sinnvoll und möglich ist, ein Rechtshilfeersuchen an Italien zu stellen. Die Verfolgung im Ausland kann durch nationale Gesetze, die Schwere der Tat und die Zusammenarbeit der Behörden eingeschränkt sein. Grundsätzlich aber kann der italienische Täter sich dann aber nicht mehr ungestört in Deutschland bewegen, sollte er eine Reise hierhin in Erwägung ziehen.

Gib mal bei der Suchmaschine Deiner Wahl Online-Wache ein. Dann Auswahl des Bundeslandes, wo Dein Firmensitz ist. Dort kannst Du digital einen Strafantrag stellen. Rechtsgrundlage nach meiner Laienmeinung §263 StGB i. V. m. §7 StGB. Es ist auch ratsam, vorher die Rechtsmeinung eines Advokaten einzuholen.

Ergänzung dazu: Du kannst natürlich auch bei der für den Wohnsitz des Täters zuständigen Behörde in Italien Strafanzeige erstellen. Insgesamt wäre das wahrscheinlich noch erfolgversprechender. Der Rat, einen Advokaten hinzuzuziehen ist hier aber noch umso dringender, da sich weitere juristische Fallstricke ergeben.

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Jona_Amazon
En respuesta a la entrada de Seller_QuOyxS4c42JtJ

Hallo @Seller_QuOyxS4c42JtJ,

dank dir für deinen Beitrag. Hab gerade deinen Antrag angeschaut und sehe, dass dort dein Widerspruch bereits genehmigt wurde. Hast du die Rückerstattung erhalten?

Beste Grüße,

Jona

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Seller_QuOyxS4c42JtJ
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Hallo @Jona_Amazon ,

nein leider ist der Betrag noch nicht wieder auf unser Amazon Konto erstattet worden.

Grüße

Philipp

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Seller_QuOyxS4c42JtJ

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Ein italienischer Kunde hat mit 171-2960121-9725900 einen tollen neuen Nike Sneaker erhalten. Noch während des Rücksendeprozesses stellt er einen A bis Z Antrag, der natürlich sofort genehmigt und erstattet wird (immerhin keinen Mangeleintrag)

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Ein italienischer Kunde hat mit 171-2960121-9725900 einen tollen neuen Nike Sneaker erhalten. Noch während des Rücksendeprozesses stellt er einen A bis Z Antrag, der natürlich sofort genehmigt und erstattet wird (immerhin keinen Mangeleintrag)

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Der erste Weg wäre Einspruch bei Amazon gegen den A-Z und die Erstattung. Auch wenn das abgelehnt wird, würde ich es mehrmals probieren und einen Fall aufmachen, bei dem man dich anruft. Mit der Fallnummer dann versuchen einen der Mods zu taggen - manchmal können die helfen. Wir alle wissen aber, dass die Chancen eher klein sind, dass Amazon gegen den Kunden entscheidet.

Wenn der Kunde in Deuschland wäre, würde ich juristisch dagegen vorgehen. Aber in Italien wird das wohl komplizierter. Du kannst dem Kunden eine Rechnung schicken - mitsamt dem Foto seiner Retoure und Fristsetzung und Androhung rechtlicher Schritte. Danach kannst Du es über ein Inkassobüro probieren. Wenn der dann auch nicht reagieren sollte, dann bleibt es Dir überlassen ob Du die Mühen und Kosten juristischer Schritte auf Dich nehmen willst. Ich würde es in Deutschland machen - in Italien nicht.

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Deutschland hat mit vielen Ländern, einschließlich Italien, internationale Abkommen zur Rechtshilfe in Strafsachen. Dies regelt, wie Staatsanwaltschaften und Polizei in verschiedenen Ländern zusammenarbeiten können. Nach Erstattung der Anzeige wird die zuständige Polizei sowie Staatsanwaltschaft prüfen, ob es sinnvoll und möglich ist, ein Rechtshilfeersuchen an Italien zu stellen. Die Verfolgung im Ausland kann durch nationale Gesetze, die Schwere der Tat und die Zusammenarbeit der Behörden eingeschränkt sein. Grundsätzlich aber kann der italienische Täter sich dann aber nicht mehr ungestört in Deutschland bewegen, sollte er eine Reise hierhin in Erwägung ziehen.

Gib mal bei der Suchmaschine Deiner Wahl Online-Wache ein. Dann Auswahl des Bundeslandes, wo Dein Firmensitz ist. Dort kannst Du digital einen Strafantrag stellen. Rechtsgrundlage nach meiner Laienmeinung §263 StGB i. V. m. §7 StGB. Es ist auch ratsam, vorher die Rechtsmeinung eines Advokaten einzuholen.

Ergänzung dazu: Du kannst natürlich auch bei der für den Wohnsitz des Täters zuständigen Behörde in Italien Strafanzeige erstellen. Insgesamt wäre das wahrscheinlich noch erfolgversprechender. Der Rat, einen Advokaten hinzuzuziehen ist hier aber noch umso dringender, da sich weitere juristische Fallstricke ergeben.

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Jona_Amazon
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Hallo @Seller_QuOyxS4c42JtJ,

dank dir für deinen Beitrag. Hab gerade deinen Antrag angeschaut und sehe, dass dort dein Widerspruch bereits genehmigt wurde. Hast du die Rückerstattung erhalten?

Beste Grüße,

Jona

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Grüße

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Wenn der Kunde in Deuschland wäre, würde ich juristisch dagegen vorgehen. Aber in Italien wird das wohl komplizierter. Du kannst dem Kunden eine Rechnung schicken - mitsamt dem Foto seiner Retoure und Fristsetzung und Androhung rechtlicher Schritte. Danach kannst Du es über ein Inkassobüro probieren. Wenn der dann auch nicht reagieren sollte, dann bleibt es Dir überlassen ob Du die Mühen und Kosten juristischer Schritte auf Dich nehmen willst. Ich würde es in Deutschland machen - in Italien nicht.

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Wenn der Kunde in Deuschland wäre, würde ich juristisch dagegen vorgehen. Aber in Italien wird das wohl komplizierter. Du kannst dem Kunden eine Rechnung schicken - mitsamt dem Foto seiner Retoure und Fristsetzung und Androhung rechtlicher Schritte. Danach kannst Du es über ein Inkassobüro probieren. Wenn der dann auch nicht reagieren sollte, dann bleibt es Dir überlassen ob Du die Mühen und Kosten juristischer Schritte auf Dich nehmen willst. Ich würde es in Deutschland machen - in Italien nicht.

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Gib mal bei der Suchmaschine Deiner Wahl Online-Wache ein. Dann Auswahl des Bundeslandes, wo Dein Firmensitz ist. Dort kannst Du digital einen Strafantrag stellen. Rechtsgrundlage nach meiner Laienmeinung §263 StGB i. V. m. §7 StGB. Es ist auch ratsam, vorher die Rechtsmeinung eines Advokaten einzuholen.

Ergänzung dazu: Du kannst natürlich auch bei der für den Wohnsitz des Täters zuständigen Behörde in Italien Strafanzeige erstellen. Insgesamt wäre das wahrscheinlich noch erfolgversprechender. Der Rat, einen Advokaten hinzuzuziehen ist hier aber noch umso dringender, da sich weitere juristische Fallstricke ergeben.

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Ergänzung dazu: Du kannst natürlich auch bei der für den Wohnsitz des Täters zuständigen Behörde in Italien Strafanzeige erstellen. Insgesamt wäre das wahrscheinlich noch erfolgversprechender. Der Rat, einen Advokaten hinzuzuziehen ist hier aber noch umso dringender, da sich weitere juristische Fallstricke ergeben.

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